Physikalisch-chemische Eigenschaften

Physikalisch-chemische Eigenschaften

 

Die Durchführung von Sicherheitsprüfungen unter GLP sieht die Verordnung der Europäischen Gemeinschaften (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung vor, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Zur Einstufung und Kennzeichnung der zu bewertenden Stoffe sieht die Verordnung die Durchführung von physikalisch-chemischen, toxikologischen und umwelttoxikologischen Untersuchungen vor.

Unser Service für Sie:

  • Durchführung der nach Chemikaliengesetz geforderten physikalisch-chemischen Prüfungen von Zwischenprodukten der chemischen Industrie nach OECD-Richtlinien im GLP-zertifizierten Labor.
  • Das Spektrum an physikalisch-chemischen Prüfungen umfasst u. a. Bestimmung von Schmelz- und Siedepunkt, Bestimmung der Dichte, Bestimmung des Verteilungskoeffizienten, Bestimmung der Wasserlöslichkeit sowie Prüfungen zur Brennbarkeit und Entzündlichkeit.
  • Durchführung von Gehaltsbestimmungen in Proben, die in toxikologischen Prüfungen (Toxikokinetik) sowie in Umwelttoxikologischen Prüfungen (div. Fischteste, Daphnientest u.a.) generiert wurden
  • Entwicklung und Validierung von Analysenmethoden zur Gehaltsbestimmung in Proben aus physikalisch-chemischen, toxikologischen und umwelttoxikologischen Prüfungen.
  • Erarbeitung  von Zulassungsunterlagen